Landkreis Starnberg: Flyer “Schutzstreifen machen Radfahrer sichtbar”

Schutzstreifen – was ist denn das?

Diese Frage stellt sich so mancher Verkehrsteilnehmer. Auch im Landkreis Starnberg, wo in den letzten Jahren in einigen Gemeinden Fahrradschutzstreifen markiert wurden. Welche Regeln gelten auf den Fahrradschutzstreifen für Radfahrer und Autofahrer? Welche Vorteile hat dieses Planungselement für die Verkehrsteilnehmer? Um diese Fragen zu beantworten, hat das Landratsamt Starnberg den Flyer „Schutzstreifen machen Radfahrer sichtbar“ erstellt. Zur Verteilung an interessierte Bürger wird der Flyer zunächst an alle Gemeinden des Landkreises verschickt, die bereits über Fahrradschutzstreifen verfügen, sowie im Landratsamt Starnberg ausgelegt. Außerdem wird der Flyer zum kostenlosen Download auf der Website des Landratsamts Starnberg zur Verfügung stehen.