Drei Jahre Bayerisches Radgesetz: Positive Zwischenbilanz für den Radverkehr in Bayern 

August 2026 – Seit dem 1. August 2023 ist das Bayerische Radgesetz in Kraft. Drei Jahre nach seinem Inkrafttreten zieht das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine positive Zwischenbilanz: Der Ausbau der Radinfrastruktur ist vorangekommen, Förderangebote wurden weiterentwickelt und mit dem Radverkehrsnetz Bayern liegt inzwischen ein abgestimmtes Zielnetz für den Alltagsradverkehr vor.  

Rund 600 Kilometer neue Radwege 

Das Bayerische Radgesetz sieht vor, zwischen 2023 und Ende 2030 insgesamt 1.500 Kilometer neue Radwege zu schaffen. Von 2023 bis 2025 wurden durch den Freistaat und die Kommunen bereits rund 600 Kilometer Radwege neu gebaut. In den Ausbau und Erhalt der Radwege entlang von Staats- und Bundesstraßen fließen jährlich mehr als 50 Millionen Euro.  

Auch in den kommenden Jahren stehen umfangreiche Mittel zur Verfügung: Im Doppelhaushalt 2026/2027 sind für die Förderung des Radverkehrs jährlich insgesamt 69 Millionen Euro von Freistaat und Bund eingeplant. 

Mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder 

Neben dem Ausbau des Radwegenetzes fördert der Freistaat den Bau von Fahrradabstellanlagen. Allein im Jahr 2025 wurden mehr als 4.000 Abstellplätze an Haltestellen und Bahnhöfen in ganz Bayern unterstützt. Insgesamt konnten damit mittlerweile rund 12.000 neue Fahrradabstellplätze gefördert werden.  

Förderanträge jetzt auch digital 

Um Kommunen den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, können Anträge zur Förderung des Radverkehrs seit dem Frühjahr 2026 über die Fördermanagementplattform Bayern digital eingereicht werden. Perspektivisch soll auch die weitere Bearbeitung – von der Prüfung bis zur Bewilligung und Abwicklung – vollständig digital erfolgen.  

Für interkommunale Radwegeprojekte stehen unter anderem die Radoffensive Klimaland Bayern und das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung. Dabei sind Fördersätze von bis zu 80 Prozent möglich. 

Radverkehrsnetz Bayern als gemeinsame Grundlage 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Veröffentlichung des Radverkehrsnetzes Bayern als Zielnetz für den Alltagsradverkehr. Es wurde in enger Abstimmung mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und Staatlichen Bauämtern entwickelt und soll Städte und Gemeinden langfristig durch attraktive, durchgängige und sichere Radverbindungen miteinander verknüpfen. Gemeinsam mit dem Bayernnetz für Radler bildet es das Radnetz Bayern für den Alltags- und Freizeitverkehr.  

Die vollständige Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr finden Sie hier auf der Website des Ministeriums

(Text: AGFK Bayern, auf Grundlage einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr)