Entgeltumwandlung für Fahrradleasing im öffentlichen Dienst

Die Tarifpartner VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände), ver.di und dbb (Beamtenbund und Tarifunion) haben sich darauf geeinigt, dass Teile des Entgelts zum Leasing von Fahrrädern umgewandelt werden können. Das Einigungspapier steht hier als Download zur Verfügung (S. 7, Punkt 5).

Grundsätzlich beziehen sich diese Regelungen nur auf ArbeiterInnen und Angestellte. Um die Regelung auch für BeamtInnen und RichterInnen auszuweiten, sind entsprechende Änderungen im Besoldungsrecht auf Landesebene notwendig. In Baden-Württemberg trat eine entsprechende Regelungsänderung (hier nachzulesen) am 20. Oktober in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
dbb: Artikel zur Tarifeinigung vom 25.10.2020
ver.di: Artikel zur Tarifeinigung vom 25.10.2020
VKA: Informationen zur aktuellen Tarifrunde