Fahrradleasing für Mitarbeitende in den Kommunen
Durch: Die kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr
Am Freitag den 11. Juni 2021 fand um 11 Uhr der Stream online unter www.wir-machen-radverkehr.de/webinar-fahrradleasing/ statt.
Der Stream kann im Nachhinein hier auf Youtube abgerufen werden. Die Präsentationen der Veranstaltung finden Sie hier.
Fahrradleasing ist seit vielen Jahren in der freien Wirtschaft etabliert und sehr erfolgreich. Im Herbst 2020 verständigten sich die Tarifpartner VKA, ver.di und dbb darauf, Fahrradleasing auch für kommunale Beschäftigte anzubieten. Allerdings gibt es bei der Umsetzung noch offene Fragen. Mit dieser Veranstaltung bieten die kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehrt Kommunen Informationen und einen Austausch an. Dabei sollen die Möglichkeiten des Fahrradleasings, sowie aktuelle Regelungen bis zu Hinweisen zur konkreten Umsetzung aufgezeigt werden.
Austausch über die praxisnahe Umsetzung und den Einstieg in das Fahrradleasing als Angebot für die Mitarbeitenden in den kommunalen Verwaltungen von:
- Thomas Bantzhaff – Mobilitätsbeauftragter der Stadt Kirchheim unter Teck
- Malte Wanzek – Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadt Osnabrück
- Magdalena Zimmermann – Klimaschutzmanagement der Gemeinde Cremlingen
Zudem hat Wasili von Rauch vom Verband Zukunft Fahrrad (VZF) eine grundsätzliche Einordnung des Fahrradleasings dargestellt. Im Anschluss bestand die Möglichkeit Fragen an die Referentinnen und Referenten zu stellen.
Hintergrund zum Fahrradleasing für Mitarbeitende in den Kommunen
Die Tarifvertragsparteien haben am 25. Oktober 2020 eine Einigung zum Thema Fahrradleasing in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erzielt. Die Einigung sieht im Teil C “Besondere Regelungen für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände” für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber unter anderem vor, dass Bestandteile des Entgelts zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne von § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzelvertraglich umgewandelt werden können (sog. Entgeltumwandlung). Auf Grundlage einer Öffnungsklausel können einzelne kommunale Arbeitgeber über das Fahrrad-Leasing lokal entscheiden.
Eine gemeinsame Veranstaltung der kommunalen Arbeitsgemeinschaften zur Radverkehrsförderung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. www.wir-machen-radverkehr.de/
Weiterführende Informationen finden in unserem Downloadbereich:
Handreichung „Kommunale Arbeitgeber und das Dienstradleasing“ vom Bundesverband Zukunft Fahrrad e.V.
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände