Juni 2023 – Im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl in Bayern im Herbst kam der Facharbeitskreis der AGFK Bayern am 11. Mai in Nürnberg zusammen, um den bestehenden Forderungskatalog, der 2018 von den Mitgliedskommunen erarbeitet wurde, zu prüfen und zu überarbeiten sowie neue Vorschläge zu unterbreiten.
Lobbyarbeit und Interessensvertretung gehören zu den wichtigsten Aktivitäten der AGFK Bayern: Als Expertin wird sie im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags angehört, es finden jährliche Fachgespräche sowie ein ständiger Austausch mit dem Bayerischen Verkehrsminister statt und nicht zuletzt das Erstellen von Forderungskatalogen zur Stärkung des Radverkehrs. Zuletzt war dies 2018 erfolgt, um Forderungen zur Umsetzung des Radverkehrsprogramms 2025 zu stellen. Teilweise konnten schon Fortschritte erzielt werden, wie Sarah Guttenberger, Geschäftsführerin der AGFK Bayern, zu Beginn des Facharbeitskreis-Workshops bei der Präsentation des aktuellen Umsetzungsstands mitteilen konnte.
Ziel des Workshops war, Empfehlungen für den Vorstand der AGFK Bayern zu erarbeiten. Dieser wird auf Grundlage der Ergebnisse den neuen Forderungskatalog final formulieren und ihn der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegen. Schließlich wird er am 7. September im Rahmen eines Fachgesprächs in München an Staatsminister Christian Bernreiter übergeben.
Im ersten Teil des Workshops prüften und bewerteten die 20 Teilnehmenden – interessierte Radverkehrsbeauftragte aus AGFK Bayern-Mitgliedskommunen – die bestehenden Forderungen und bewerteten, inwieweit sie unverändert fortgeführt werden können, ob inhaltliche Anpassungen nötig sind, oder ob eine Forderung als bereits erfüllt erachtet werden kann oder nicht mehr weiterverfolgt werden soll. Zudem konnten die Teilnehmenden neue Forderungsthemen vorschlagen, die von allen bewertet und priorisiert wurden.
Sieben neue Vorschläge arbeitete der Facharbeitskreis in der zweiten Workshop-Phase aus. Sie sollen in den künftigen Forderungskatalog einfließen, zum Beispiel ein Qualifizierungsprogramm für Kommunen, Landratsämter und Polizei, Ausbaumöglichkeiten von Forst- und Wirtschaftswegen für den Radverkehr, die Entwicklung und Förderung einer einheitlichen Model-Split-Erhebung, ein Ausbau der Zentralstelle Radverkehr in Bezug auf Aufgabenbereiche und Kapazitäten, sowie eine weitere Förderung von kreativen Infrastrukturlösungen.
In dem bestehenden Katalog wurden sechs Forderungen angepasst, zwei konnten entfernt werden: „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber – Fahrradleasing im öffentlichen Dienst“ wurde als erledigt angesehen, da seit 2021 durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) die Möglichkeit des Fahrradleasings für Angestellte nach TVöD geschaffen wurde. Seit 2023 ist zudem Fahrradleasing für Beamte des Freistaates möglich.
Die Forderung nach einer Zentralen Informationsstelle für Förderprogramme zur Radverkehrsförderung wird nicht weiter verfolgt. Ausführliche Informationen zu Fördermitteln gibt es inzwischen unter ww.radverkehr.bayern.de und beim Mobilitätsforum Bund.
(Text: AGFK Bayern)