Aufnahme der Gemeinden Unterhaching und Unterföhring bei der Aufnahme- und Auszeichnungsveranstaltung 2023 in München. Foto: AGFK Bayern/Tobias Hase

Es gibt gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der AGFK Bayern. Die Mitgliedschaft ist ein Bekenntnis zu einer aktiven Mitarbeit an der Verwirklichung der Vereinsziele. Finales Ziel ist die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“, ein deutliches Qualitätssiegel, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen wird. Der Weg dorthin stellt sich wie folgt dar:

  • Zunächst muss das zuständige Gremium (Kreistag, Stadtrat, Gemeinderat) einen Beschluss zur Aufnahme in die AGFK Bayern fassen.
  • Eine Kopie des Beschlusses geht mit einem formlosen Schreiben, in dem die Aufnahme beantragt wird, an die Geschäftsstelle der AGFK Bayern.
  • Die Geschäftsstelle der AGFK Bayern wird mit der Kommune einen Termin für eine Vorbereisung abstimmen. Im Rahmen der eintägigen Vorbereisung erhält die Kommune von einer unabhängigen Kommission ein Feedback zum Stand der Fahrradfreundlichkeit und entsprechende Handlungsempfehlungen.
  • Nach der Vorbereisung erfolgt mit einem Beschluss des AGFK Bayern Vorstandes die Aufnahme in den Verein.
  • Innerhalb von vier Jahren nach der Vorbereisung muss die sogenannte Hauptbereisung durchgeführt werden. Im Rahmen der Hauptbereisung wird durch eine Bewertungskommission abschließend festgestellt, ob die Kommune den Aufnahmekriterien der AGFK Bayern gerecht wird.
  • Nach erfolgreicher Hauptbereisung schlägt der Vorstand des Vereins dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vor, die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ zu verleihen.
  • Der Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ wird dann im Rahmen eines Festaktes durch einen politischen Vertreter des Freistaates verliehen und hat sieben Jahre Bestand.

Zudem soll von jedem Mitglied ein Radverkehrsbeauftragter benannt werden. Diese Position dient nicht nur der Nutzbarmachung des Mehrwerts einer AGFK Bayern Mitgliedschaft, sondern auch als zentrale Koordinationsstelle zu lokalen Radverkehrsfragen. Ergänzend hilft die Erarbeitung eines Radverkehrskonzeptes, das als Handlungsrahmen und Orientierungsfaden den Weg zur Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ unterstützt.

Aufnahmekriterien für Städte und Gemeinden
Aufnahmekriterien für Landkreise

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die AGFK Bayern ist nach Größe der Kommunen gestaffelt und beträgt ab 01. Januar 2021:

Bis 5.000 Einwohner1.000,00 Euro
5.001 bis 10.000 Einwohner1.250,00 Euro
10.001 bis 20.000 Einwohner1.500,00 Euro
20.001 bis 50.000 Einwohner2.500,00 Euro
50.001 bis 100.000 Einwohner3.500,00 Euro
Über 100.000 Einwohner5.000,00 Euro
Landkreise3.000,00 Euro

Unsere Imagebroschüre hilft gerne weiter.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter:

AGFK Bayern e.V.

Geschäftsführerin Sarah Guttenberger

Tel.: +49 (0)9131/616 81 88

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