2. September 2025 – Wenn Radfahrer entgegen der angeordneten Regel den Gehweg anstelle der Straße nutzen, gefährden sie damit die Sicherheit aller auf dem Gehweg. Wie vielerorts sind in der Innenstadt von Neu-Ulm dennoch oft Radfahrer auf nicht für sie freigegebenen Gehwegen zu beobachten.
Besonders problematisch ist dies auf Gehwegen mit einer hohen Fußgängerfrequenz und hoher Aufenthaltsqualität.
In der Neu-Ulmer Innenstadt stellt der innerste Abschnitt der Augsburger Straße – zwischen Petrusplatz und Maximilianstraße – einen Straßenraum mit vielfältigen, zum Teil einander entgegengesetzten Nutzungsansprüchen dar. Einerseits handelt es sich um das strukturelle Herz der Innenstadt mit einer Vielzahl kleiner Geschäfte, angrenzenden Platzflächen, zwei Kirchen, dem Rathaus, daraus resultierendem hohen Fußgängeraufkommen und Parkständen im Seitenraum. Andererseits ist die Straße sowohl Teil der ÖPNV-Hauptachse als auch als Hauptverkehrsstraße anzusehen und mit hohen Kfz-Verkehrsstärken belegt, die aufgrund der Lage im Netz zum Teil nicht über alternative Routen abgewickelt werden können.
Aufgrund dieses Nutzungskonfliktes wurde dieser Bereich als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen und als Tempo-30-Zone beschildert, womit der Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen ist. Trotzdem fühlen sich viele Radfahrer offenbar auf der Fahrbahn unsicher und nutzen regelwidrig die Gehwege, unabhängig von Straßenseite und Fahrtrichtung.
Positive Kennzeichnung statt Verbote
Die Stadt hat hier einen besonderen Bedarf an Maßnahmen zur Verhinderung des Gehwegradelns erkannt, wobei feststand, dass dies sowohl über negative („Hier Radeln verboten“) als auch über positive Kennzeichen („Hier radeln“) erreicht werden müsste. Wegen der Tempo-30-Zone und des begrenzt verfügbaren Straßenraums wurden eigene Radverkehrsanlagen sowie andere amtliche Fahrbahnmarkierungen einschließlich der Piktogrammkette von der – im eigenen Haus angesiedelten – unteren Verkehrsbehörde ausgeschlossen. Stattdessen konnte sich auf das Aufbringen von Sharrows (von engl. „shared“ = geteilt und „arrow“ = Pfeil) als positive Kennzeichen verständigt werden: Fahrradpiktogrammen mit darüber angeordneten dachartigen Pfeilen. Diese nichtamtlichen Fahrbahnmarkierungen sollen gleichermaßen Radfahrern und motorisierten Verkehrsteilnehmern veranschaulichen, dass sie die Fahrbahn gemeinsam und mit Rücksicht aufeinander nutzen sollen.

Foto: ©Stadt Neu-Ulm
Für die Gehwege an der Augsburger Straße wurde ein Bodenmotiv aus Sprühkreide entworfen. Es besteht aus einem durchgestrichenen Fahrrad, ergänzt um den Satz im schwäbischen Dialekt „Des isch koi Radweg!“ und verkleinert „Kinder dürfen in Begleitung radeln“ als Hinweis auf die Ausnahme für Kinder unter zehn Jahren und die sie begleitenden Erwachsenen. Dieses Motiv wurde im betroffenen Straßenabschnitt mehrfach in beiden Seitenräumen aus jeweils beiden Blickrichtungen aufgesprüht. Die Sprühkreide ist nicht dauerhaft, so dass bei einer Erneuerung der Maßnahme andere Standorte für die Gehwegbodenmotive gewählt werden können.

Foto: ©Stadt Neu-Ulm
Sowohl Sharrows als auch Sprühkreidemotive wurden Ende Juni von Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofs aufgebracht. In einer gemeinsamen Aktion haben kurz darauf die Polizeiinspektion Neu-Ulm, der kommunale Ordnungsdienst, die Straßenverkehrsbehörde und der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Neu-Ulm auf die geltenden Verkehrsregeln aufmerksam gemacht. Eine Wiederholung der Aktion ist angedacht. Im Übrigen wird die Polizei in diesem Bereich weiterhin die Einhaltung des Gebotes kontrollieren, mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren.
(Text: Stadt Neu-Ulm)