Bis zum Herbst entstehen drei Fahrradstraßen mit mehr als drei Kilometer Länge
Erding verfügt über die erste Fahrradstraße im Stadtgebiet: Durch die charakteristische blaue Markierung traten die entsprechenden rechtlichen Vorschriften vor kurzem im Bereich von Franz-Xaver- und Siedlungsstraße in Kraft. Bis zum Herbst sollen zwei weitere Fahrradstraßen rund um das städtische Stadion (Am Stadion, Schützenstraße, Geislinger Änger) sowie im südlichen Teil der Langen Feldstraße (ab den Kindergärten in Richtung Pretzen) folgen. Die gesamte Länge beläuft sich dann auf über drei Kilometer. Oberbürgermeister Max Gotz betont, dass „die Stadt mit der Ausweisung ein deutliches Zeichen pro Radverkehr setzt und damit das Radln fördert“. Die Umsetzung der Fahrradstraßen sei eine weitere Maßnahme, die sich aus dem 2013 verabschiedeten Radverkehrskonzept ergibt.
Fahrradstraße bedeutet laut Straßenverkehrsordnung (StVO), dass die gesamte Fahrbahn zum Radweg wird.
- Daher dürfen Kraftfahrzeuge den Bereich nur befahren, wenn das entsprechende Zusatzzeichen vorhanden ist.
- Weil Fahrradfahrer ausdrücklich nebeneinander fahren dürfen (auch in Gruppen wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule), geben sie das Tempo vor.
- Autofahrer müssen also Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt 30 Stundenkilometer – für Radfahrer und Autos
Außerdem wichtig:
- In Fahrradstraßen ist das Parken auf der Fahrbahn nur noch in markierten Stellplätzen erlaubt.
- Gehwege sind Fußgängern vorbehalten.
- Bestehende Einbahnstraßenregelungen bleiben gültig; nur wenn sie für den entgegenkommenden Radverkehr freigeben sind, dürfen Radler in beiden Richtungen fahren.
Die ersten Erfahrungen in der Franz-Xaver-Stahl-Straße sind positiv. Da sich durch das Zonenhalteverbot die Zahl der Verkehrsschilder verringert, empfinden viele Verkehrsteilnehmer die Straße als übersichtlicher. Die Fahrradstraße machte allein in diesem Bereich neun Schilder überflüssig.