Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich im Juni 2020 mit dem “Straßenverkehrsordnungsrechtlichen Rahmen zur Anordnung temporärer und dauerhafter Radfahrstreifen” beschäftigt und dazu eine Ausarbeitung präsentiert. Überblicksartig werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Anordnung solcher Radfahrstreifen dargestellt. Weiter werden Anknüpfungspunkte und Besonderheiten bei der Anordnung von (temporären) Radfahrstreifen (oft auch als „Pop-up Radwege“ oder „Pop-up Bike Lanes“bezeichnet) näher beleuchtet, die sich gegenwärtig insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ergeben. Auf die Frage der Verstetigung von zunächst temporären Radfahrstreifen wird ebenfalls eingegangen.