Spezielle Markierungen an Kreuzungen weisen auf gefährliche Stellen hin
Die Straßen im Erdinger Stadtgebiet werden farbiger, an vielen Stellen insbesondere rot: So setzte die Stadt in den vergangenen Wochen Vorgaben des vom Stadtrat verabschiedeten Radverkehrskonzepts und der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) um und markierte über 55 Kreuzungspunkte in roter Farbe, um alle Verkehrsteilnehmer auf mögliche Gefahren hinzuweisen.
Die Markierung von so genannten „roten Furten“ und teilweise mit Fahrrad-Piktogrammen soll vor allem Autofahrer auf kreuzende Fußgänger und Radfahrer aufmerksam machen und damit potenzielle Unfälle verhindern helfen. Die auffälligen Hinweise erleichtern damit den Radverkehr in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen. Beste Beispiele sind Kreuzungen wie die von Siglfinger und Anton-Bruckner-Straße oder Johann-Sebastian-Bach-Straße und Anton-Bruckner-Straße, die besonders in der Fahrradsaison durch den Freizeitverkehr zum Kronthaler Weiher stark frequentiert sind. Stark genutzt werden von Radfahrern außerdem die Straße Am Bahnhof (wo an der Einmündung der Geheimrat-Irl-Straße erhebliches Gefahrenpotenzial droht) und die Alte Römerstraße in Langengeisling. Auch hier sollen Markierungen an vielen Kreuzungen alle Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht mahnen. Besondere Gefahrenstellen wurden darüber hinaus mit dem Piktogramm „Ausrufezeichen“ versehen, wie in der Glockengießerstraße, wo der Fußweg hinter einer Bushaltestelle auf den Gehweg entlang der Anton-Bruckner-Straße trifft. Bereits zehn Meter vor der Einmündung wird auf die Gefahrenstelle hingewiesen.
Um Radfahrer weiter zu schützen, startete die Stadt heuer erneut ihre Plakataktion „Abstand halten“. An ständig wechselnden Stellen im Stadtgebiet sowie per Heckwerbung an den Stadtbussen erinnern die Schilder daran, dass Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers 1,50 Meter Abstand einhalten müssen. Nach einem Grundsatzbeschluss des Stadtrats strebt Erding seit 2017 an, als fahrradfreundliche Kommune ausgezeichnet zu werden. Dazu müssen bis 2021 gemeinsam definierte Maßnahmen umgesetzt oder auf den Weg gebracht sein.
Christian Wanninger
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilung vom 03.12.2020