Im Juni 2018 hat der Verkehrsausschuss des Nürnberger Stadtrats die erste Stufe des Fahrradstraßenkonzepts einstimmig beschlossen. In diesem Konzept wurden Straßen ausgewählt, die entlang von geplanten Radschnellverbindungen oder Radvorrangrouten liegen oder schon jetzt einen hohen Radverkehrsanteil besitzen. Die erste Stufe beinhaltet zwölf Achsen mit einer Gesamtlänge von ca. 15 km. Hier wurden vor allem Straßen berücksichtigt, die ohne größere bauliche oder signaltechnische Anpassung zu Fahrradstraßen umgewandelt werden können. Die ersten acht Straßen sind mittlerweile hergestellt oder befinden sich in der Umsetzung. Nürnberg hat somit ca. 10,8 km Fahrradinfrastruktur dazugewonnen (Stand Dezember 2020).
Die Stadt Nürnberg greift entsprechend der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung vor allem dann auf das Instrument der Fahrradstraßen zurück, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder in Zukunft aufgrund geplanter infrastruktureller Verbesserungen im Umfeld sein wird. Mit Fahrradstraßen sollen Radwegenetze ermöglicht werden, die den Radverkehr bündeln und eine sichere, ruhige Alternative zu Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen bilden. Da in Fahrradstraßen der Kfz-Verkehr möglichst gering sein soll und lediglich Ziel- und Quellverkehr des jeweiligen Quartiers die Straße mitbenutzen soll, wurden im Rahmen der Schaffung der Fahrradstraßen teilweise auch die Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr verändert, Kreuzungsbereiche umgebaut und (mobile) Bäume gepflanzt. Die Kreuzungsbereiche wurden rot eingefärbt, um die Aufhebung der Rechts-vor-Links-Regelung und den Vorrang für den Radverkehr zu verdeutlichen. Einbahnstraßen wurden für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Fahrradstraßen wurden durch Flyer, welche auf der Homepage der AGFK kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ausführlich über die Änderungen und die in einer Fahrradstraße geltenden Verkehrsregeln informiert. Radfahrende haben in Fahrradstraßen generell Vorrang und sie dürfen nebeneinander fahren. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Da die Fahrradstraße bevorrechtigt ist, gilt an Knotenpunkten abgesehen von Kreuzungen mit Hauptverkehrsstraßen keine Rechts-vor-links-Regelung mehr.
Eine geplante Evaluierung der Fahrradstraßen konnte aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht stattfinden, da derzeit keine belastbaren Verkehrszahlen ermittelt werden können. Die Planung der zweiten Ausbaustufe des Fahrradstraßenkonzepts ist für 2021 vorgesehen. Auch hier sollen Fahrradstraßen schwerpunktmäßig entlang von Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten entstehen, sodass das Netz für Radfahrende weiterwächst.