04. Februar 2022
AGFK Bayern fordert eine Ausdehnung des Sonderprogramms Stadt und Land
Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land hat der Bund für die kommunale Radverkehrsförderung Finanzmittel in Höhe von rund 657 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen für den Zeitraum 2021 – 2023 etwa 95 Millionen Euro auf den Freistaat Bayern. Dieser Betrag ist fast vollständig ausgeschöpft. Die AGFK Bayern fordert den Bund auf, das Förderprogramm zeitlich und finanziell auszuweiten.
Mit dem Nationalen Radverkehrsprogramm 3.0 (NRVP) wurde im vergangenen Jahr die Strategie für die Radverkehrsförderung in Deutschland vorgestellt. Ziel ist es unter anderem, dass sich die gefahrenen Kilometer per Rad bis 2030 im Vergleich zu 2017 verdoppeln. Um dieses Ziel zu erlangen, ist eine attraktive uns sichere Infrastruktur für den Radverkehr eine der Grundvoraussetzungen. Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land hat der Bund attraktive Fördermöglichkeiten geschaffen, um im städtischen und ländlichen Raum bessere Bedingungen für den Radverkehr zu erreichen. Der Bund stellt für den Zeitraum von 2021 bis 2023 insgesamt 657 Millionen Euro zur Weiterentwicklung des Radverkehrs in den Bundesländern und Kommunen zur Verfügung, wovon rund 95 Millionen Euro auf Bayern entfallen. Aufgrund der großen Nachfrage ist dieser Betrag fast vollständig ausgeschöpft.
Kommunen wichtiger Partner für die Umsetzung vor Ort
Für die Schaffung der Infrastruktur vor Ort sind in erster Linie die Kommunen zuständig. Dass die Radverkehrsförderung auch in Bayern eine immer größere Rolle spielt zeigt, dass im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land innerhalb nur eines Jahres 139 Maßnahmen wie der Bau neuer Radwege und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen im Freistaat gefördert wurden (Stand Januar 2022). Landrat Matthias Dießl, Vorsitzender der AGFK Bayern, macht deutlich: „In zahlreichen weiteren Kommunen wird derzeit die Antragsstellung für das Förderprogramm vorbereitet. Dabei handelt es sich um Maßnahmen in Millionenhöhe, die ohne eine entsprechende Förderung nicht umgesetzt werden können. Entfällt die Förderung, hat dies unmittelbaren Einfluss auf den Erfolg der Radverkehrsförderung in Bayern und in Deutschland.“
Förderprogramm zeitlich und finanziell aufstocken
Mit Blick auf den Nationalen Radverkehrsplan sowie auf die Klimaschutzziele der Bundesregierung ist aus Perspektive der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) eine Ausweitung des Förderprogramms unumgänglich. „Wir fordern die Bundesregierung auf, weitere Mittel für das Sonderprogramm Stadt und Land bereitzustellen und das Förderprogramm über 2023 hinaus zeitlich auszudehnen“, so Landrat Matthias Dießl.
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