Gehwegparker – Städte müssen Gehwegparken ahnden!

Juli 2022

Gehwegparken ist in der Regel verboten und gehört geahndet. Viele Städte dulden Falschparken mit dem Verweis auf “Parkdruck”. Die renommierte „Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht“ stellt jetzt fest: Systematisches Weggucken ist illegal: „Kommunale Dienstanweisungen, die das Gehwegparken grundsätzlich dulden, sofern bestimmte Restgehwegbreiten verbleiben, sind rechtswidrig.“

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.fuss-ev.de.  und in der Broschüre „Parken auf Gehwegen | Problematik – Rechtslage – Handlungsbedarf“ des FUSS e.V.: Diese Broschüre will Kommunen und ihre Bürger darin unterstützen, die komplizierte Materie rechtlich korrekt und sachlich effizient zu behandeln. Denn häufig sind die Probleme nicht in schlechten Vorschriften begründet, sondern in fragwürdiger oder unterlassener Anwendung. Das betrifft zum einen das legalisierte Gehwegparken, zu dem wir in dieser Schrift zahlreiche Hinweise zu den oft nicht beachteten Erfordernissen und Hinderungsgründen geben. Es betrifft noch mehr das illegale Parken, dessen Ahndung zu den rechtsstaatlichen Aufgaben kommunaler Ordnungsbehörden gehört. Manche von ihnen aber unterlassen es nicht nur in Einzelfällen, sondern praktizieren ein pauschales Ermessen und setzen damit faktisch in diesem Punkt die Straßenverkehrsordnung in bestimmten Stadtgebieten oder Straßen außer Kraft. Sie stellen eine lokale behördliche Entscheidung über bundesweit geltende Rechtsnormen. Doch Bürger haben einen Anspruch auf Schutz vor Blockade ihrer Wege.