AGFK Bayern Facharbeitskreissitzung: Musterlösungen für den Radverkehr in Bayern

14. Dezember 2021

Bei der AGFK Bayern Facharbeitskreissitzung hat sich bestätigt: Bayernweit besteht ein Bedarf an Musterlösungen, um eine attraktive Infrastruktur und einheitliche Qualitätsstandards für den Radverkehr im Freistaat zu schaffen. Das hatte die AGFK Bayern bereits in ihrem Forderungskatalog an den Freistaat zum Radverkehrsprogramm Bayern 2025 so formuliert. Vorerst sollen 20 Musterblätter für inner- und außerorts entwickelt werden, wobei Anregungen aus Hessen und Baden-Württemberg eingeholt wurden. Auf Basis der durch die AGFK beauftragten bayernweiten Umfrage im November 2021 durch die PGV-Alrutz, ein Planungsbüro in Hannover, haben sich häufig auftretende Planungsaufgaben zum Radverkehr herauskristallisiert, für die es abgestimmte Musterlösungen bedarf. Dabei handelt es sich um besonders strittige Punkte, für die eine einheitliche und verbindliche Regelung erforderlich ist. Bei der heutigen Facharbeitskreissitzung hat die AGFK Bayern zusammen mit PGV-Alrutz eine Auswahl an möglichen Themen vorgestellt, für die Musterlösungen als erforderlich bewertet wurden. Diese haben die Vertreter*innen der anwesenden Mitgliedskommunen ausgiebig diskutiert.

Musterblätter schaffen Klarheit
Musterlösungen dienen der Vereinheitlichung und Qualitätssicherung beim Ausbau oder Umbau an Radverbindungen in Bayern. Die Entwicklung der Musterlösungen erfolgt in Abstimmung mit den Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Inneres und Integration (StMB, StMI). Dabei werden die Vorgaben oder Empfehlungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) in Musterblättern dargestellt. Auf den jeweiligen Musterblättern sind das einschlägige Regelwerk sowie Anwendungsbereiche und Einsatzgrenzen für verschiedene Nutzungsformen vermerkt. Die Musterblätter helfen dabei, in der Planung mit verschiedenen Beteiligten, lösungs- und konsensorientierter zu beraten. Bevor die AGFK Bayern in die Ausarbeitung von Vorschlägen für Musterlösungen gestartet ist, hat sie eine Umfrage unter ihren Mitgliedskommunen in Bayern vorgenommen. Dabei ging es vordergründig um Musterlösungen für Radverbindungen. Aspekte zu Radvorrangrouten oder Radschnellverbindungen wurden hier nicht angesprochen, da diese in anderen Regelwerken behandelt werden.

Bisher gehen Baden-Württemberg und Hessen voran
Musterlösungen zu Radverbindungen bestehen bereits in Baden-Württemberg und Hessen. Die Bandbreite an Musterlösungen in Hessen reicht beispielsweise von Radverbindungen im Kreisverkehr innerorts, über Fahrradstraßen außerorts bis hin zum Thema indirektes Abbiegen am signalisierten Knoten. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Fahrgeschwindigkeit der Radfahrenden. Auf ebener Strecke beziehungsweise bei geringem Gefälle (bis 2 %) soll eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h für den Radverkehr ermöglicht werden. Entsprechend ist in der Musterlösung vermerkt, dass auf Einbauten in der Fahrbahn wie Schachtdeckel, Rinnenabdeckungen, Straßenabläufe, Hydranten und Absperrschieber besonders zu achten ist. Weitere Punkte, die im Musterblatt geregelt sind, sind die Freihaltung von Sichtfeldern, die Trennung vom Fußverkehr und die Gestaltung von Knotenpunkten mit Vorfahrt für die Fahrradstraße sowie Beleuchtung, Markierung und Oberflächengestaltung von und auf Radwegen. Zu konkreten Erfahrungen mit Musterlösungen in Hessen referierte beim Facharbeitskreis Anne Grimm, Radverkehrsbeauftragte der Stadt Kassel.

Bayern künftig voraus
In Bayern wird angestrebt, die Musterblätter auf den aktuellen Stand von Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung sowie die kommende Generation von Regelwerken der FGSV zu beziehen. Die StVO wurde 2020 novelliert, die VwV-StVO im November 2021. Die überarbeiteten Regelwerke der FGSV sollen ab Sommer 2022 veröffentlicht werden. Für den Radverkehr wichtig sind insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren. So sollen Aktualität und eine langanhaltende Wirkung der Musterlösungen garantiert werden. „Neue“ Themen wie Piktogrammketten oder Schutzstreifen außerorts können in den geplanten Musterblättern (vorerst) nicht behandelt werden, weil dazu Anpassungen in der StVO oder VwV-StVO erforderlich sind. Dies muss politisch und auf anderen Ebenen vorangebracht werden. Jedoch, ein Anfang ist geschafft und der Ausblick ist positiv: Wie die Erfahrungen aus Hessen und Baden-Württemberg gezeigt haben, laufen Abstimmungsprozesse konfliktärmer und dadurch schneller ab, wenn sich alle Beteiligten auf verbindliche Musterblätter berufen.

Die vollständige Pressemitteilung und weitere Materialien finden Sie im internen Bereich. Diese sind nur für AGFK Bayern Mitglieder zugänglich. Weitere Informationen über eine Mitgliedschaft finden Sie hier: https://agfk-bayern.de/mitglied-werden/.