14. Juni 2024 – Mit dem Fahrrad schnell und direkt von A nach B: In Bayern sollen in den kommenden Jahren 15 Radschnellverbindungen mit über 200 Kilometern Länge entstehen. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter präsentierte im Rahmen der Eröffnung des Radschnellweges von München nach Garching am 11. Juni den Ausbauplan, der sich insbesondere auf die Ballungsräume München, Nürnberg, Aschaffenburg, Ulm und Freilassing konzentriert.
Die in den Ausbauplan aufgenommenen Maßnahmen befinden sich entweder in Planung, werden bereits gebaut oder sind mittels Potenzialanalyse bzw. Machbarkeitsstudie als Radschnellverbindung eingestuft. Das geschätzte Investitionsvolumen beläuft sich auf über 400 Millionen Euro. Zuständig für Planung und Bau sind die Kommunen oder für den Freistaat die Staatlichen Bauämter.
Der Ausbauplan Radschnellverbindungen ist Teil des Bayerischen Radgesetzes (BayRadG), das am 1. August 2023 mit dem Ziel verabschiedet wurde, das Radfahren in Bayern noch attraktiver und sicherer zu gestalten. Ein wichtiger Punkt ist dabei der gezielte Ausbau der Radinfrastruktur. Bis zum Jahr 2030 sollen in Bayern 1.500 km neue Radwege gebaut werden, zu denen auch Radschnellverbindungen zählen.
In Bayern haben Radschnellverbindungen in der Regel eine Länge von mindestens fünf Kilometern und weisen ein prognostiziertes Potential von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Tag auf. Zusätzlich sorgen Breiten von drei Metern im Einrichtungsverkehr bzw. vier Metern im Zweirichtungsverkehr, die bauliche Trennung von anderen Verkehrsteilnehmern, die Gestaltung von Kreuzungspunkten mit Vorrangregelungen oder mit verkürzten Wartezeiten sowie ein durchgängiger Betriebsdienst (einschließlich Winterdienst) für einen hohen Fahrkomfort für die Radfahrenden.
Den Ausbauplan mit weiteren Informationen und Übersichtsplänen finden Sie hier:
https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2024/240611radschnellverbindungen
Die ausführliche Pressemitteilung können Sie unter diesem Link sehen.
(Text: StMB)