Bundesminister Scheuer:
“Das ist ein sehr fairer Kompromiss, letztlich ein einstimmiges Votum der Länder. Die Verkehrssicherheit ist gestärkt, Verkehrsrowdys werden härter bestraft, aber die Verhältnismäßigkeit der Bußgelder ohne zusätzliche Fahrverbote ist gewahrt. Wir schützen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger besser, erleichtern die Arbeit der Rettungskräfte und schaffen so mehr Rücksicht im Straßenverkehr: Miteinander statt Gegeneinander der Verkehrsteilnehmer.”
- Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO-Novelle) vom 20. April 2020 sieht deutliche Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr und für die Verkehrssicherheit vor.
- Die Verkehrsministerkonferenz und Bundesminister Andreas Scheuer haben sich jetzt über die bislang streitigen Gegenstände des Bußgeldkataloges einstimmig geeinigt.
- Ziel ist es, jetzt zügig einen entsprechenden Verordnungsvorschlag auf den Weg zu bringen, damit das Verfahren bis spätestens zum Ende der aktuellen Legislatur abgeschlossen werden kann und die erhöhten Geldbußen noch in dieser Legislatur in Kraft treten können.
- Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder beabsichtigt:
- Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben.
- Die Sanktion für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
- Es wird ein neuer Tatbestand eingeführt: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge. Dieser Tatbestand wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.
- Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.
- Die Sanktion für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird auf bis zu 55 Euro angehoben.
- Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
- Die Sanktion für rechtswidriges Parken im Schienenraum wird auf bis zu 70 Euro angehoben, ein Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ wird eingeführt und ein Verstoß hiergegen mit 80 Euro geahndet.
- Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet.
- Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
- Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt und im Falle einer Gefährdung durch Abbiegevorgänge zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat eingefügt.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Auto-Posing: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro wird auf bis zu 100 Euro angehoben.
- Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.
Den Artikel und die aktuellen Bußgeldtabellen finden Sie hier auf der Seite des Bayerischen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.