Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine neue Föderrichtlinie innovativer Projekte zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland ausgegeben. Diese bezieht sich explizit auf investive Projekte, die:
– einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten und
– nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern.
Die gesamte Richtlinie kann hier eingesehen werden:
https://agfk-bayern.de/dateienupload/dokumente/Materialien_anderer_Organisationen/Bundesanzeiger%20F%C3%B6rderrichtlinie_12_07_2019.pdf