Förderung STADTRADELN 2019

Update 15. April 2019: Allen Mitgliedskommunen stehen im internen Bereich der AGFK Bayern Webseite nun die Vorlagen für eigene STADTRADELN 2019 Flyer und Poster bereit.

Update 11. März 2019: Die Förderbetrag von 90.000 € war bereits nach 4 Stunden ausgeschöpft. Reguläre Anmeldungen zum STADTRADELN sind natürlich weiterhin möglich.

Bis einschließlich 2020 ist in Bayern durch die Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie der Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) eine kostenfreie bzw. kostenreduzierte Teilnahme bayerischer Kommunen am STADTRADELN möglich. Die Teilnahmebeiträge der Kommunen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bis zu einem Maximalbetrag von je 1.650 € gefördert (bei Landkreisen entsprechend pro zugehöriger Stadt/Gemeinde), darüber hinausgehende Teilnahmegebühren sind anteilig von den Kommunen zu entrichten. Insgesamt stellt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Förderbetrag von 90.000 € zur Verfügung. Ist der Betrag ausgeschöpft, so gelten danach die regulären Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum beim Klima-Bündnis berücksichtigt.

Bitte beachten: Ist eine Kommune verbindlich angemeldet (auch bei Anmeldung über den Landkreis) und in den Genuss der Förderung gekommen, so muss sie aktiv am STADTRADELN teilnehmen und dafür Sorge tragen, dass eine angemessene Anzahl an Teilnehmern aktiv mitradelt, ansonsten werden die regulären Teilnahmegebühren den Kommunen bzw. dem anmeldenden Landkreis anschließend vom Klimabündnis in Rechnung gestellt. Es sollten möglichst 1.000 geradelte Kilometer überschritten werden. Bei Anmeldung kreisangehöriger Kommunen durch den Landkreis liegt die Verantwortung für die aktive Teilnahme der einzelnen Kommunen beim Landkreis.   

Ab dem 11. März können sich Kommunen für das STADTRADELN 2019 anmelden!