Fortschreibung des Radverkehrskonzepts im Landkreis Aschaffenburg

4. September 2025 – Im Mai 2025 wurde die Fortschreibung Radverkehrskonzept des Landeskreises Aschaffenburg vorgestellt. Seit der Einführung des Radwegekonzepts im Jahre 1998 und der letzten Fortschreibung 2015 hat sich der Fokus von Freizeit- und touristischem Radverkehr zu Alltagsradverkehr weiterentwickelt. Dynamische Veränderungen zeigen sich auch in der Verbreitung von E-Bikes und Pedelecs, die in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist. Größere Distanzen und anspruchsvolle Topographie werden nun einfacher mit dem Fahrrad zurückgelegt.

Die Ziele der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes sind die Aktualisierung des Radverkehrsnetzes, das die Gemeinden und Städte im Landkreis Aschaffenburg verbindet, welches auch die Netzplanung der lokalen und überregionalen Ebenen sowie auch zukunftsweisende Projekte, u. a. Radschnellverbindungen, berücksichtigt. Zu den Zielen gehören außerdem die Erstellung einer Maßnahmen- und Prioritätenliste für die Umsetzung des Konzeptes. Das Radwegenetz und die Maßnahmen werden unabhängig von der Baulastträgerschaft entwickelt.

Aktuell befindet sich auf Landkreisgebiet ein ausgeschildertes Radwegenetz von insgesamt 545 Kilometer. In Baulastträgerschaft und Zuständigkeit des Landkreises befinden sich im Zuge von Radwegen an Kreisstraßen 12 Kilometer. Die restlichen Zuständigkeiten unterteilen sich auf das Staatliche Bauamt, die Gemeinden im Landkreis sowie die Bayrischen Staatsforsten, wobei der überwiegende Anteil der Radwege in der Bau- und Planungshoheit der Gemeinden liegt.

Hauptwegweiser in Aschaffenburg; Foto: ©Kreistiefbauverwaltung Landratsamt Aschaffenburg

Um das Radverkehrskonzept fortzuschreiben, wurde der Ist-Zustand der vorhandenen Infrastruktur durch eine Befahrung und Bestandsaufnahme des beschilderten Radverkehrsnetzes ermittelt. Anschließend wurden ein Zielnetz, das auf dem Radverkehrsnetz Bayern aufbaut, mit Zielhorizont in der Zukunft, und Steckbriefe mit wichtigen Maßnahmen, deren Umsetzung für das Radwegenetz im Landkreisgebiet von großer Bedeutung sind, entwickelt. Wichtige Punkte zur Abstimmung des Radverkehrsnetzes sind auch Kommunikation und Information (unter anderem zum Landkreisradeln, zu Mängelmeldern und zu Kampagnen zur Fahrradsicherheit) sowie Service (z. B. Baustellenmanagement, Radverkehrsschauen, Verknüpfung mit dem ÖPNV).

Um miteinander in den Austausch zu kommen und die Landkreisgemeinden sowie Fachbehörden einzubinden, wurden verschiedene Arbeitskreise und Austauschforen sowie regelmäßige Besprechungen mit den Gemeinden etabliert. So kann der Landkreis seine Gemeinden informieren und Projekte koordinieren.

Hinsichtlich der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts und den Maßnahmen, die sich daraus ergeben, kann der Landkreis für Radwege, die nicht in der eigenen Baulast liegen, nur Empfehlungen abgeben. Die Förderung des Radverkehrs auf Landkreisebene und somit auch das Radverkehrskonzept an sich stellen wichtige Rahmenbedingungen für eine gute Radverkehrsförderung innerhalb des Landkreises dar. Mit Ausnahme des Baus straßenbegleitender Radwege an Kreisstraßen sind diese Leistungen allerdings freiwillige Leistungen des Landkreises. Im Jahr 2014 wurde die kreiseigene Radwegeförderung mit den „Richtlinien des Landkreises Aschaffenburg zur Förderung des Baus von Radwegen“ eingeführt und 2020 fortgeschrieben. Gefördert werden Radwege mit überörtlicher Bedeutung, Radwegeverbindungen mit Netzfunktion und sinnvolle Lückenschlüsse im Radwegenetz, insbesondere zu den angrenzenden Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg. Der Fördersatz beträgt maximal 35 Prozent der nicht durch andere Förderungen gedeckten zuwendungsfähigen Kosten.

Als umlagefinanzierte Gebietskörperschaft kann der Landkreis nur in sehr begrenztem Umfang freiwillige Leistungen übernehmen. Damit liegt der Schwerpunkt dieses Radverkehrskonzepts auf koordinierenden, beratenden und fördernden Maßnahmen. Das Thema institutioneller Austausch, der Aufbau von Netzwerken und die Koordinierung von Projekten mit dem Schwerpunkt Radverkehr ist für den Landkreis sehr wichtig.

Das Radverkehrskonzept stellt die Entscheidungsgrundlage für den Landkreis für die nächsten Jahre dar und kann auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg angesehen werden: Radverkehrskonzept Landkreis Aschaffenburg

(Text: Landratsamt Aschaffenburg; Teaserfoto: Straßenbegleitender Radweg an einer Kreisstraße im Landkreis Aschaffenburg ©Kreistiefbauverwaltung Landratsamt Aschaffenburg)