Lastenräder kommen immer mehr in Mode und prägen zunehmend das Straßenbild. Kein Wunder – sie können auch bei größeren Einkäufen oder dem Transport von Kindern, Haustieren oder sogar Möbeln die Fahrt mit dem Auto ersetzen. Damit tut man Klima, Stadtluft, Lärmbelastung und natürlich seiner eigenen Gesundheit einen großen Gefallen. Jedoch stellt sich häufig die Frage, wo man sein Fahrrad abstellen soll, da es für „normale“ Fahrradstellplätze meist zu groß ist. Und auf Gehwegen sollte es nicht zur Behinderung von Fußgänger*innen führen – doch das passiert leider schnell.
Die Gemeinde Gröbenzell steht hinter dem Trend zu mehr Lastenrädern und möchte deren Nutzung fördern und die Erreichbarkeit des Zentrums für diese erleichtern. Außerdem sollen die zentralen Einkaufsmöglichkeiten besser erschlossen werden können, sodass sich Großeinkäufe oder die Mitnahme der Kinder einfacher gestalten.
Aus diesem Grund wurden in der Kirchenstraße am 30. Juli 2020 Stellflächen für mindestens vier Lasten-Fahrräder bzw. Fahrrad-Anhänger Gespanne geschaffen. Hierzu wurden zwei Kfz-Stellplätze offiziell umgewidmet.
Die Stellplätze befinden sich direkt vor dem REWE in Hausnummer 13, gegenüber der Einmündung der Rathausstraße. Sie verfügen über zwei Anlehnbügel, damit die Lastenräder nicht nur ab- sondern auch angesperrt werden können, falls der Einkauf länger dauert. Entsprechend der StVO Novelle aus 2020, in der offiziell das Sinnbild „Lastenfahrrad“ eingeführt wurde, wurden die Stellplätze mit einem Parken- und dem entsprechenden Zusatzzeichen beschildert. Durch die blaue Grundfläche sind die Stellplätze auch nicht zu übersehen.
Der Stellplatz wurde so gewählt, dass es nun die Möglichkeit gibt, sein Lastenrad während des Einkaufs auf dem Gröbenzeller Wochenmarkt jeden Freitag dort abzustellen. Dieses muss bzw. sollte dann nicht mehr mit in den Marktbereich genommen werden, aus Rücksicht gegenüber den anderen Marktbesuchern. Auf den Stellflächen können aktuell übrigens nicht nur Lastenräder abgestellt werden – auch Fahrräder mit Anhänger, Rikschas usw. sind gerne gesehen!
Da Lastenfahrräder in der neuen StVO als „als Fahrräder zum Transport von beweglichen Gütern“ eingestuft werden, der Begriff aber ansonsten nicht weiter definiert ist, sind alle Fahrrad-Arten, bzw. –Gespanne zum Transport von Lasten und Personen von Seiten der Gemeinde ausdrücklich erlaubt.