Hinweis: bundesweite Förderung von Schwerlastfahrrädern

Lastenräder können im Wirtschafts- und Lieferverkehr einen merklichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Bund fördert seit1. März 2018 die Anschaffung von  E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Die Fördersätze betragen 30 Prozent, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann. Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) sowie öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (außer Volkshochschulen), Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger. Hier geht’s zur Förderrichtlinie.