Bayerische Kommunen, kommunale Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften uneins über Fahrradleasing
AGFK Bayern Vorsitzender und Landrat Matthias Dießl begrüßt die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Potsdam, kritisiert jedoch auch, dass die Tarifabschlüsse bis 2020 keine Dienstrad-Klausel berücksichtigen. Für viele Beschäftigte im Netzwerk der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) ist es schon fast ironisch: Gerade die Verwaltungen, die in puncto Radverkehrsförderung mit gutem Beispiel vorangehen sollen, dürfen keine Entgeltumwandlung zur Einführung eines Fahrradleasings für eigene Mitarbeiter anbieten. Der Gegenwind kommt aber von ungewohnter Seite: Bei den Tarifverhandlungen stellten sich die Spitzen der Gewerkschaften quer zur Forderung der AGFK Bayern zur Öffnung der Tarifverträge – obwohl dies einen echten Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber darstellen würde.
Die Diskussion um das Fahrradleasing im öffentlichen Dienst schwelt schon seit einigen Jahren. Das Vorgehen, einen Teil des Entgelts durch den Arbeitgeber in eine monatliche Leasingrate umwandeln zu lassen und so den Mitarbeitern für den Weg zur Arbeit eine attraktive neue Option anzubieten, ist Wunsch vieler Kommunen, die sich in der AGFK Bayern zusammengeschlossen haben: Über 75% aller Mitglieder sprechen sich dafür aus. Allerdings wurde das Vorgehen bereits im Jahr 2015 vom bayerischen Staatsministerium für Finanzen untersagt. Die Begründung: Das aktuelle Besoldungsgesetz lässt die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung für Beamte nicht zu und müsste erst geändert werden. Auch eine Umsetzung für die Angestellten im öffentlichen Dienst ist bisher nicht möglich, da die Tarifverträge dies nicht vorsehen. Bei den aktuellen Tarifverhandlungen in Potsdam stellten sich Gewerkschaften erneut gegen eine Erweiterung der Öffnungsklausel: sie bemängeln, dass dadurch dem Staat Steuereinnahmen fehlen und den Sozialkassen Beiträge verloren gehen.
Was in der Privatwirtschaft längst Usus ist, scheint also in der öffentlichen Verwaltung weitaus kritischer betrachtet zu werden. Dass AGFK Bayern Vorsitzender Matthias Dießl das Thema trotz der breiten Opposition in Potsdam bei den Tarifverhandlungen eingebracht hat, liegt für ihn auf der Hand: „Fahrradleasing für den öffentlichen Dienst mit den dargelegten Gründen abzulehnen ist zu einfach. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen mehr mit dem Rad unterwegs sind, hat das Vorbildcharakter und kann auch die Menschen in den Kommunen zum Radfahren motivieren. Es gibt viele Studien die belegen, dass aktive Mitarbeiter weniger krank sind – und so die Sozialkassen eher ent- als belasten. Gleiches gilt für die vermeintlichen sinkenden Steuereinnahmen: Steigt der Radverkehrsanteil, sinken die Kosten für Bau und Instandsetzung von Kfz-Infrastruktur.“
Der Gegenwind in Potsdam kam für die AGFK Bayern nicht unerwartet – hat jedoch auch Vorteile. „Das Thema Fahrradleasing im öffentlichen Dienst hat bisher überhaupt noch keine Rolle gespielt und wurde immer wieder mit den einfach zu widerlegenden Standard-Argumenten klein gehalten. Die Diskussion wird jetzt aber substanzieller“ stellt Dießl fest.
Matthias Dießl – gleichzeitig Vorsitzender der AGFK Bayern und zweiter Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V. – wird das Thema weiter aufs Tableau bringen. Gerade diese Doppelfunktion verschafft ihm Gehör: „Ich kenne beide Seiten und beide Argumentationslinien genau – gerade deshalb bin ich davon überzeugt, dass es hier Zeit für Änderungen wird.“