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Augsburg, Stadt

© Stadt Augsburg

Auszeichnung “fahrradfreundliche Kommune” seit 2015

Die bedeutenden Kaufmannsgeschlechter der Fugger und Welser, aber auch der Augsburger Religionsfrieden und die Augsburger Puppenkiste haben den Namen der traditionsreichen, über 2000-jährigen Stadt zwischen Lech und Wertach in die Welt hinaus getragen. Augsburg hat aber auch ein ganz modernes Gesicht: Die Hauptstadt Bayerisch-Schwabens ist heute ein wichtiger Entwicklungsstandort für nachhaltige und energieeffiziente Technologien und bayerisches Umweltkompetenzzentrum. Im Rahmen der Lokalen Agenda 21 soll Augsburg nun bis 2020 auch „Fahrradstadt“ werden.

Gestern, heute und morgen – Radverkehr in Augsburg

Der Radverkehr in Augsburg ist seit Jahren Bestandteil der Verkehrsplanung in der Stadt. Augsburg bietet grundsätzlich günstige topografische Voraussetzungen für die Nutzung des Fahrrades und alle Ziele liegen in einer mit dem Rad gut erreichbaren Entfernung. Bereits 1978 wurden im Gesamtverkehrsplan eine Reduzierung des Individualverkehrs und die Errichtung sicherer Verkehrswege für den Radverkehr formuliert. Grundlegende Zielsetzungen zum Radverkehr wurden bereits im Umweltbericht und dem Umweltprogramm aus den Jahren 1993/94 dargelegt. Auch im Luftreinhalteplan, dem Lärmaktionsplan 2008 mit Fortschreibung sowie dem Nachhaltigkeitsbericht 2010 wird der Radverkehr als wesentliches Element zur Verringerung der Umweltbelastung sowie zur Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt gesehen. Die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans 1998 sieht eine weitere Stärkung des Radverkehrs durch den Ausbau bedeutender Radwegachsen, Verbesserungen im Radwegenetz und begleitende Öffentlichkeitsarbeit vor. Heute ist es Ziel, Augsburg bis zum Jahr 2020 zu einer fahrradfreundlichen Kommune weiterzuentwickeln und teilweise seit langem vorhandene Ideen und geplante Projekte zur Umsetzung zu bringen.

Handlungsschwerpunkte

Augsburg als Fahrradstadt 2020
Das Projekt Fahrradstadt 2020 geht zurück auf eine Initiative des ADFC Augsburg und des Fachforums Verkehr der Lokalen Agenda 21 zurück. Ziel ist es dabei, Augsburg bis zum Jahr 2020 zu einer fahrradfreundlichen Kommune weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen basierend auf den „vier Säulen der Radverkehrsförderung“. Entscheidend ist die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur wie Ausbau der Radverkehrsanlagen, Ausbau der Abstellanlagen, der Wegweisung und des Fahrradverleihsystems sowie die Etablierung von „weichen Maßnahmen“ wie eine Marketingkampagne oder eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit. Der Stadtrat hat das Projekt Fahrradstadt 2020 im November 2012 einstimmig beschlossen.

Ziele des Projekts Fahrradstadt 2020:
– Hauptziel der Radverkehrsförderung ist es, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu erhöhen. Ziel ist es, diesen Anteil von 15 % im Binnenverkehr bis zum Jahr 2020 auf ca. 25 % zu erhöhen. Die Verlagerungen sollen nicht zu Lasten des ÖPNVs gehen.
– Stärkung des Fahrrads als Verkehrsmittel im Alltag
– Erhöhung der Verkehrssicherheit

Um diese Ziele zu erreichen, werden vor allem in den folgenden Bereichen Maßnahmen erforderlich werden:
– Erweiterung und Lückenschlüsse in der Infrastruktur: In den vergangenen Jahren wurden bereits eine Vielzahl von Radwegverbindungen errichtet. Allerdings bestehen immer noch Lücken auf Hauptachsen, die zeitnah zu beseitigen sind. Die Belange des Radverkehrs sollen bei ggf. erforderlichen Abwägungsentscheidungen mit höherer Priorität berücksichtigt werden, ohne dass dies die Belange des Fußgängerverkehrs beeinträchtigt.
– Erweiterung und Erhalt der bestehenden Infrastruktur: Große Teile des bestehenden Radwegenetzes sind bereits vor längerer Zeit errichtet worden, so dass hier verstärkt Unterhaltsmaßnahmen stattfinden müssen, um eine sichere und komfortable Befahrbarkeit auch zukünftig gewährleisten zu können. Außerdem ist eine Überprüfung von bestehenden Radverkehrsanlagen dahingehend vorzusehen, ob sie den heutigen Anforderungen noch genügen oder ggf. Anpassungen vorzunehmen sind. Allerdings haben hier Lückenschlüsse im Radwegenetz mit höherer Priorität zu erfolgen.
– Radverkehrsführung in Baustellen: Bei Baustellen muss zukünftig nachdrücklich auf eine ausreichende Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs geachtet werden. Eine derartige Maßnahme ist im Wesentlichen ohne Kosten für die Stadt realisierbar, führt aber gleichzeitig zu deutlichen und wahrnehmbaren Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer.
– Fahrradfreundliches Klima fördern durch ein offensives Marketingkonzept, Bürgerinformationen sowie die Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden (ADFC, Handel, usw.)