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Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim, Landkreis

© Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim – Frankens Mehrregion

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt im Nordwesten des bayerischen Regierungsbezirks Mittelfranken. Insgesamt leben 95.500 Einwohner in 38 Städten und Gemeinden auf einer Fläche von 1268 m2. Der im Naturpark Steigerwald und Frankenhöhe gelegene Landkreis ist geprägt von einer abwechslungsreichen Kultur- und Naturlandschaft. Neben ursprünglichen Wäldern im Steigerwald, den weitläufigen Teichgebieten im Aischgrund sowie den Weinbergen rund um Ipsheim, durchziehen die Flüsse Aisch, Zenn und Aurach das Gebiet. In unmittelbarer Nähe liegt der Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Also beste Voraussetzungen sowohl für den Freizeit-, als auch den Alltagsradler.

Gestern, heute und morgen – Radverkehr in Frankens Mehrregion

Zahlreiche Fernradwege (u.a. Aischtalradweg, Zenntalradweg) und Themenrouten (u.a. Talauen-Radwege, Gau- und Höhenweg, Uehlfelder Karpfen- und Kräuterrundweg) durchziehen das Landkreisgebiet, jedoch noch mit variierender Beschilderungssystematik und parallelen Routenführungen. Daher wird durch das derzeit laufende Radwegekonzept ein qualitätsvolles Radroutennetz für den touristischen Radverkehr sowie den Alltagsradverkehr auch über Gebietsgrenzen hinweg geschaffen. Dabei sollen die Hauptorte mit fahrradfreundlichen Wegen verknüpft werden und die Einbindung von Sehenswürdigkeiten und Freizeitzielen erfolgen, neue Themenrouten erarbeitet, aber auch der Verlauf der Fernradwege auf den Prüfstand gestellt und optimiert werden. Auf Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten und abgestimmten Radwegenetzes (2017), erfolgt im zweiten Schritt eine einheitliche Beschilderung nach FGSV-Standard und die Verbesserung der Rast- und Informationsstruktur entlang des Wegenetzes (2018 – 2020).

Neben verstärkter Informations- und Öffentlichkeitsarbeit liegt vor allem auf der Verbesserung des Alltagsradverkehrs in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein Hauptaugenmerk. Um diese Maßnahmen zu koordinieren und umzusetzen ist im Jahr 2016 die Stelle eines Radwegebeauftragter geschaffen worden.

Handlungsschwerpunkte

  • Vernetzung mit den umliegenden Gebietskörperschaften
  • Verbesserung der Radverkehrs-Infrastruktur (u.a. Abstellanlagen, Ladestationen, Rastplätze)
  • Förderung des Radverkehrs im Modal Split
  • verstärkte Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen im Sinne des Radverkehrs
  • Verstärkte Öffnung des Radverkehrs im Verkehrsraum durch die entsprechende verkehrsrechtliche Beschilderung
  • Entschärfung von Gefahrenstellen für Radler
  • Erstellung von Info-Material für Radfahrerinnen und Radfahrer
  • Konsequenter Unterhalt und stetige Verbesserung der bestehenden Radinfrastruktur