Radoffensive Klimaland Bayern greift Forderungen der AGFK Bayern auf

10. Februar 2022

Mit dem Radverkehrsprogramm Bayern 2025 hat sich der Freistaat dazu bekannt, den Radverkehr stärker zu fördern und den Radverkehrsanteil bis 2025 von 11% auf 20% zu steigern. Im Rahmen der Radoffensive Klimaland Bayern wurden wichtige Forderungen der AGFK Bayern aufgegriffen, um diese Ziele zu erreichen.

Das Radverkehrsprogramm Bayern 2025 wurde vor fünf Jahren als Strategie für die Radverkehrsförderung durch den Freistaat Bayern vorgestellt. Ziel ist es unter anderem, dass der Freistaat ein durchgängiges Radroutennetz erhält, die Fahrradabstellplätze deutlich ausgebaut werden und der Radverkehrsanteil auf 20% gesteigert wird. Mit der Erstellung des Radverkehrsprogramms wurde bereits eine wichtige Forderung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) aufgegriffen, denn nur so kann der Radverkehr zielgerichtet gefördert werden. Doch aus kommunaler Sicht sind weitere Maßnahmen notwendig, um dem landesweiten Radverkehrsprogramm 2025 mehr Wirksamkeit zu verleihen. Die Radoffensive Klimaland Bayern greift nun einige wesentliche Forderungen davon auf.

Konkrete Umsetzungsschritte des Landes folgen
Eine Forderung der AGFK Bayern zum Radverkehrsprogramm ist es, die kommunale Radverkehrsinfrastruktur abseits von Bundes- und Staatsstraßen stärker zu fördern. Unter anderem für die Planung und den Bau von Radwegen im Wald und entlang von Bahnlinien werden im Zusammenhang mit der Radoffensive attraktive Förderkonditionen angeboten. Hierdurch können neue Radrouten erschlossen werden und das Radnetz auch abseits viel befahrener Straßen weiter verdichtet werden.
Viele bayerische Kommunen möchten eine Vorbildfunktion als fahrradfreundlicher Arbeitgeber einnehmen und Fahrradleasingmodelle anbieten. Durch eine Änderung des Tarifvertrags ist dies seit 2021 für Tarifbeschäftigte bereits möglich. „Die zahlreichen Bediensteten des Freistaats können derzeit noch nicht auf ein Jobrad zurückgreifen. Wir begrüßen deshalb die Initiative der Staatsregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und ein entsprechendes Angebot für die Bediensteten umzusetzen“ so Landrat Matthias Dießl, Vorsitzender der AGFK Bayern.
Eine neue Zentralstelle Radverkehr soll die Kommunen zukünftig bei interkommunalen Radwegeprojekten unterstützen. Insbesondere mit Blick auf die Umsetzung von Radschnellwegen ein wichtiger Schritt. Dennoch sind aus Sicht der AGFK Bayern weitere Maßnahmen – wie beispielsweise eine Anpassung rechtlicher Regelungen – notwendig, um die Planung und den Bau von Radschnellwegen zu beschleunigen.

Tempo 30 weiter eine zentrale Forderung der AGFK Bayern
„In den vergangenen Jahren hat sich für den Radverkehr in Bayern viel bewegt. Mit unseren Forderungen zum Radverkehrsprogramm konnten wir uns Gehör verschaffen – die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass sich der Einsatz der AGFK Bayern für die Radverkehrsförderung im Freistaat auszahlt“, stellt Landrat Matthias Dießl fest.
Eine zentrale Forderung der AGFK Bayern ist es weiterhin, die Anordnung von Tempo 30 zu erleichtern. Eine reduzierte Geschwindigkeit wirkt sich nicht nur auf den Radverkehr, sondern auf alle Verkehrsteilnehmenden positiv aus. Hierbei soll an eine Beschlussfassung im Bundestag angeknüpft werden, mit dem Ziel „Vision Zero“ den Kommunen durch gesetzliche Änderungen die Anordnung von Tempo 30 auf einzelnen Straßen zu erleichtern.

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