2. August 2023 – Zur Förderung des Alltagsradverkehrs erstellte und verabschiedete der Landkreis Coburg im vergangenen Dezember 2022 sein Radverkehrskonzept. Ein wichtiges Thema, welches bereits im Konzept aufgegriffen wurde, ist die Unterstützung der Landkreiskommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsbedingungen im Alltagsradwegenetz. Beim vorgesehenen Ausbau insbesondere der Vorrang- und Hauptrouten in Baulast der Gemeinden fallen Kosten für Wegeausbau und Unterhalt an. Jedoch verfügen die Gemeinden und Städte des Landkreises über unterschiedliche Ausstattung und finanzieller Leistungsfähigkeit – dies steht der Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines baulastträgerübergreifenden Qualitätsstandard im Weg. Um die Netzverbesserungen sowie den Netzausbau voranzutreiben will der Landkreis Coburg eine finanzielle Förderung der Kommunen für Investitionsmaßnahmen und Unterhalt als freiwillige Leistung vornehmen. Um der Unterstützungsleistung seitens des Landkreises an seine Kommunen einen Rahmen zu geben, wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Tiefbau eine Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Coburg erarbeitet.
Förderfähige Maßnahmen
Die Förderrichtlinie beschreibt neben dem Fördergegenstand und den berechtigten Zuwendungsempfängern vor allem die förderfähigen Maßnahmen. Förderfähig im Rahmen der Richtlinie sind beispielsweise investive Maßnahmen der Planung, des Baus, Ausbaus oder Umbaus von kommunalen Rad- oder Wirtschaftswegen sowie der möglicherweise notwendige Grunderwerb. Ebenfalls förderfähig sind Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Unterhalts- oder Winterdienstunterstützung oder die Anschaffung von Fahrradabstellanlagen. Auch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs können gefördert werden. Die Förderrichtlinie regelt Art, Umfang und Höhe der jeweiligen Förderleistung. Auch das Verfahren der Fördermittelbeantragung sowie die Zuwendungsvoraussetzungen werden erläutert.
Das übergeordnete Ziel ist es, Anreize für einen beschleunigten, landkreisweiten Ausbau des Radverkehrsnetzes zu setzen, indem die Landkreiskommunen bei Verbesserungsmaßnahmen durch den Landkreis finanziell unterstützt werden. Dass die Förderrichtlinie gut bei den Landkreiskommunen ankommt, belegen die zahlreichen Rückmeldungen aus den Kommunen. Nach Veröffentlichung der Richtlinie wurden bereits in kurzer Zeit viele Anfragen und Wünsche zu Verbesserungsmaßnahmen der Radverkehrsbedingungen durch die Kommunen eingereicht. Aufgrund der Vielzahl an eingereichten Maßnahmen hat der Landkreis Coburg eine Priorisierungsliste erarbeitet. Die Priorisierungsliste zeigt, welche den Radverkehr betreffenden Maßnahmen, bei denen die Kommunen eine Unterstützungsleistung erbitten, wann und in welcher Höhe durch den Landkreis Coburg in den kommenden Jahren gefördert werden sollen.
Voraussetzungen für eine Förderung
Über die Bereitstellung der von den Landkreiskommunen erwünschten Unterstützungsleistungen wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des jeweiligen Jahres entschieden. Eine Förderung im Rahmen der erstellten Förderrichtlinie ist nur möglich, wenn die entsprechenden Mittel vom Kreistag des Landkreises Coburg in seinem Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht durch die Erstellung der Fördermittelrichtlinie nicht.
Erste Fördermittel bewilligt
Für das Jahr 2023 wurden im Zuge des Beschlusses des Radverkehrskonzepts bereits erste Mittel zur Unterstützung der Landkreiskommunen bei Radverkehrsmaßnahmen bewilligt. Noch im Jahr 2023 unterstützt der Landkreis Coburg deshalb seine Landkreiskommune Neustadt bei Coburg bei der Asphaltierung des Geh- und Radweges zwischen den Ortsteilen Fürth am Berg und Mupperg (Landkreis Sonneberg). Der Streckenabschnitt ist im Alltagsradwegenetz als Hauptroutenverbindung ausgewiesen und ist außerdem Bestandteil des europäischen Radfernweges „Iron Curtain Trail“. Durch die Asphaltierung des derzeitigen Schotterweges wird die Qualität der Radwegeverbindung signifikant verbessert. Der Landkreis Coburg fördert das Vorhaben mit 75.000€.
(Text: LK Coburg)