Sonderprogramm “Stadt und Land” bis 2028 verlängert

1. August 2023 – Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verlängert das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen. Finanzhilfen können noch bis 2028 beantragt werden.

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing: „Wir wollen den Menschen attraktive Mobilitätsangebote machen. Im Radverkehr heißt das z.B., dass wir Lücken in der Radinfrastruktur schließen, um auch auf längeren Strecken sichere Verbindungen zu schaffen. Dabei wollen wir die zuständigen Kommunen weiter unterstützen. Wir haben mit den Ländern vereinbart, dass sie nahtlos weitere Anträge auf Bundesmittel stellen können. Mein Ministerium stellt dafür weitere 805 Millionen Euro bereit. Damit haben die Kommunen nun die Planungssicherheit, die sie vor Ort brauchen, um mehrjährige Projekte zu realisieren. Dazu zählt der Bau von Radwegebrücken, fahrradfreundlichen Kreuzungen, Fahrradparkhäusern oder Radwegen. Ob im urbanen oder ländlichen Raum: Mit dem Ausbau eines sicheren Radnetzes gestalten wir den Umstieg aufs Rad noch attraktiver.“

Die Finanzhilfen aus dem Sonderprogramm “Stadt und Land” werden von den Ländern und Kommunen stark nachgefragt: Seit Programmstart im Jahr 2021 wurden 2.250 Maßnahmen bestätigt. Dafür hat das BMDV bereits Mittel in Höhe von zirca einer Milliarde Euro für Investitionen bis einschließlich 2023 zur Verfügung gestellt. Ob eine Fuß- und Radwegbrücke über die Eder in Hessen, der Ausbau von acht Teilstrecken des Barbarossa-Radwegs zwischen Eisenberg und Ramsen in Rheinland-Pfalz oder verbreiterte Brückenkappen für eine bessere Radwegführung in Freising in Bayern: Mit allen bislang gestarteten Projekten sorgt der Bund gemeinsam mit den Ländern für eine möglichst flächendeckende und sichere Radverkehrsinfrastruktur.

Das wird gefördert

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Ausbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radver-kehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüp-fung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.
Gemeinden und Gemeindeverbände richten die Förderanträge an die Länder. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, dauert die Prüfung der angemeldeten Maßnahmen durch den Bund höchstens einen Monat.
Dabei müssen die Länder auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen achten, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.
Alle Informationen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ finden Sie unter: www.balm.bund.de

(Text: BMDV)