Der Bund stellt den Ländern im Zeitraum 2021 – 2023 durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr in Höhe von insgesamt bis zu 657 Mio. Euro zur Verfügung. Der Freistaat Bayern erhält hiervon rd. 95 Mio. Euro. (…) die Weiterführung dieses Textes finden Sie ebenfalls unter dem unten aufgeführtem Link.
Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung folgenden Hinweis:
Zur Gewährleistung eines für alle Nutzergruppen attraktiven Radverkehrs mit hoher objektiver und subjektiver Verkehrssicherheit muss die Radverkehrsinfrastruktur einen hoch- und gleichwertigen Standard aufweisen; dazu gehört auch die Durchführung entsprechender Sicherheitsaudits. Bei Radwegen ist ein Sicherheitsaudit durchzuführen. Vor Erlass des Zuwendungsbescheids hat der Antragsteller den Auditbericht und seine Stellungnahme vorzulegen. Für andere Fördertatbestände sind Nachweise zur Einhaltung von Sicherheit und Standards in geeigneter Form zu erbringen.
FAQ zum Sonderprogramm: https://www.radverkehr.bayern.de/sonderprogramm-s-l/index.php (dort unter Nr. 23. zu finden)