Sonderprogramm “Stadt und Land” ist gestartet

Der Bund stellt den Ländern im Zeitraum 2021 – 2023 durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr in Höhe von insgesamt bis zu 657 Mio. Euro zur Verfügung. Der Freistaat Bayern erhält hiervon rd. 95 Mio. Euro. Details zur Abwicklung des Programms, Voraussetzungen für eine Beantragung der Finanzhilfen, Fördertatbestände, usw. werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.

Gefördert werden u.a.:

·         der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennt und sicherer Radverkehrsnetze

·         eigenständige Radwege

·         Fahrradstraßen

·         Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung)

·         Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser

·         Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen)

·         Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger

·         Lastenradverkehr

„Mit unserem neuen Programm werden wir die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern. Wir stellen dafür so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung. Das ist eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden. Gemeinsam mit den Ländern werden wir dafür sorgen, dass das Geld schnell und unbürokratisch dort ankommt, wo es den größten Nutzen stiftet. Also dort, wo die Menschen unmittelbar etwas davon haben und schnell Verbesserungen spüren. Wir stecken den Rahmen und die Kommunen entscheiden mit den Ländern, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen. Das können z.B. Radwegebrücken oder -unterführungen sein, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Damit wollen wir ein echtes Angebot schaffen, dass noch mehr Menschen überzeugt, auf das Rad zu steigen.“ – so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Ab sofort können die Mittel abgerufen werden. Die Förderanträge sind an die Länder zu richten (Regierungen).

Weitere Informationen:

Webseite des Bundesamt für Güterverkehr zum Sonderprogramm
Informationsflyer zum Sonderprogramm
Schreiben des StMB zum Sonderprogramm