Stadt Puchheim: Neue Fahrradabstellplatzsatzung

10. Dezember 2023 – Die Stadt Puchheim hat eine neue Fahrradabstellplatzsatzung. Nach detaillierten Vorberatungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verabschiedete der Stadtrat am 25. Juli 2023 die neuen Regelungen, die an die Stelle der Satzung von 1995 treten.

Mittels der Satzung wird die Anzahl und Beschaffenheit der Fahrradstellplätze geregelt, die bei Neubauten oder Nutzungsänderungen von Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten errichtet werden müssen. Bei der Zahl der Stellplätze für Wohngebäude geht Puchheim dabei neue Wege. Als Bemessungsgrundlage wird hier nicht mehr, wie bisher, die Wohnfläche, sondern die Anzahl der Zimmer herangezogen. Der Stadtrat folgte hier der Grundüberlegung, dass im Schnitt eine Person pro Zimmer im Gebäude wohnt, die wiederum im Schnitt ein Fahrrad besitzt.

Auch in technischer Hinsicht wurde die alte Satzung grundlegend modernisiert. So wurden nicht nur Möglichkeiten der höhenversetzten Aufstellung und DIN-konforme Abstände, sondern auch Fahrräder mit besonderen Bauformen – wie beispielsweise Lastenräder, Anhänger oder Dreiräder – berücksichtigt. Auch Regelungen zur Versorgung mit Lademöglichkeiten für E-Bikes sowie genauere Regelungen zu Erreichbarkeit, Überdachung und Beleuchtung wurden in die Satzung aufgenommen.

(Text: Stadt Puchheim)