03. Dezember 2021
Bund stockt Mittel für das Sonderprogramm “Stadt und Land” auf – Mehr Förderung für den Radverkehr in Bayern
- Bund kündigt rund 44 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel für Bayern im nächsten Jahr an
- Bereits über 100 Fördermaßnahmen seit Jahresbeginn
- Kommunen können noch bis Ende 2023 von der Förderung beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur profitieren.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes zum Ausbau einer leistungsfähigen und sicheren Radverkehrsinfrastruktur ist in Bayern gut angelaufen. Seit Jahresanfang konnten bereits über 100 Maßnahmen in den Städten und Gemeinden Bayerns mit rund 60 Millionen Euro ins Förderprogramm aufgenommen werden. Ursprünglich war das Sonderprogramm, das für die Jahre 2021 bis 2023 vom Bund aufgelegt wurde, mit rund 657 Millionen Euro ausgestattet, wovon gut 95 Millionen Euro für Bayern vorgesehen waren. Diese Mittel sollen nun kräftig aufgestockt werden. Nach dem Beschluss des ersten Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2022 können der Freistaat und die Kommunen in Bayern im nächsten Jahr von zusätzlichen 43,7 Millionen Euro für zwei neue Förderschwerpunkte profitieren.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Rekordmittel und Rekordanstrengung für den Radverkehr in Deutschland. Das ist die Arbeit der letzten Jahre. Ich freue mich, dass unsere Rekordmittel für den Radverkehr vor Ort so stark nachgefragt werden. Mit unserem Sonderprogramm Stadt und Land verbessern wir die Bedingungen für Radfahrende deutlich und unterstützen die Länder und Kommunen z.B. beim Bau von Radwegen, Radwegebrücken, Fahrradparkplätzen und fahrradfreundlichen Kreuzungen. Denn eines ist klar: Je besser und sicherer die Radwege, umso größer die Lust, auf das Fahrrad zu steigen. Deshalb wollen wir im Rahmen unseres Klimaschutz Sofortprogramms 2022 unser Sonderprogramm noch einmal kräftig aufstocken. Auf diese Weise wollen wir mit zusätzlichen Mitteln bestehende Radwege schnell wieder in Top-Qualität bringen und für mehr Radparkplätze an Bahnhöfen sorgen. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen machen wir Deutschland zum Fahrradland und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele.“
Auch Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer freut sich über die gute Nachricht: „Für einen nachhaltigen und ausgewogenen Verkehrsmix brauchen wir die optimale Infrastruktur für alle Verkehrsträger. Jeder Euro, den wir in bessere Radwege investieren, ist daher gut angelegtes Geld. Ich freue mich sehr, dass Bundesminister Andreas Scheuer die Erhöhung der Fördermittel auf den Weg gebracht hat und ich hoffe sehr, dass auch eine neue Regierung die Förderung entsprechend fortführt.“
Der Bund hat das ursprünglich mit 657 Millionen Euro ausgestattete Sonderprogramm „Stadt und Land“ ins Leben gerufen, um Länder und Kommunen beispielsweise bei baulichen Maßnahmen zum Lückenschluss von Radwegen, der Errichtung von Radwegebrücken oder -unterführungen sowie dem Bau von Fahrradabstellanlagen finanziell zu unterstützen. Die nun in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel sollen schwerpunktmäßig für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten und den Neu- und Ausbau von Fahrrad- und Pedelec-Abstellanlagen einschließlich Lademöglichkeiten an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn eingesetzt werden. Insgesamt stellt der Bund damit den Ländern in den Jahren 2021 bis 2023 – vorbehaltlich des noch ausstehenden Beschlusses des Bundestags zum Bundeshaushalt 2022 – fast eine Milliarde Euro für den Radverkehr zur Verfügung.
Besonders attraktiv sind dabei die hohen Fördersätze. So können Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2021 als förderfähig bestätigt werden, mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden, danach mit rund 75 Prozent. Das Sonderprogramm erweitert die Fördermöglichkeiten für den Radverkehr und umfasst neben dem Bau auch die erforderlichen Planungsleistungen. Verkehrsministerin Kerstin Schreyer freut sich, dass bei Fahrradabstellanlagen die Bundesförderung durch Landesmittel des Freistaats auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten aufgestockt wird. Die Antragstellung für Maßnahmen mit den neuen Förderschwerpunkten ist ab sofort möglich.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr unter Sonderprogramm “Stadt Land” – Bundesamt für Güterverkehr.