Hinweis: Förderung innovativer Fahrradparksysteme
Hinweis: Förderung innovativer Fahrradparksysteme
Für die Förderung von Fahrradabstellanlagen stehen im Jahr 2018 zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Innovative Pilotprojekte an Haltestellen und Bahnhöfen des öffentlichen Verkehrs können mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Leitfaden „Fahrradparken an ÖV-Haltepunkten – Betreiberkonzepte für Fahrradstationen, Sammelschließanlagen und Fahrradboxen” aufmerksam machen, der mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aus Mitteln des Nationalen Radverkehrsplans erstellt wurde.