Aktuelle StVO-Novelle soll Radfahren noch sicherer machen

Am 14. Februar 2020 hat der Bundesrat der Novelle der StVO mit Maßgaben zugestimmt. Die Neuregelungen treten damit zeitnah und einen Tag nach der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach langem Erarbeitungsprozeß, in den auch die AGFK Bayern involviert war, wurde vom Bundesrat nun einige radverkehrsrelevante Regelungen in der neuen Straßenverkehrs-Ordnung festgeschrieben.

Alle Neuregelungen sind auf der Webseite des BMVI zu finden:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html

sowie hier den offiziellen Beschluss des Bundesrates (Drucksache 591/19)

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1