Erhebung zu Fahrradabstellanlagen in Bayern
Erhebung der AGFK Bayern über Zustand und Bedarf von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen in Bayern
Radfahren und öffentliche Verkehrsmittel ergänzen sich besonders auf mittleren und längeren Strecken hervorragend. Wichtige Verknüpfungspunkte sind Haltestellen und Bahnhöfe im öffentlichen Nahverkehr. Bahn und Bus sichern längere Wege, das Fahrrad erschließt als individuelles Verkehrsmittel jedes Ziel auf kurzem Weg sehr gut. Eine der Grundvoraussetzungen für die Verknüpfung der Verkehrsmittel ist eine sichere Abstellmöglichkeit für das Fahrrad. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Anzahl hochwertiger Fahrräder immer weiter steigt (im Jahr 2018 wurden in Deutschland 980.000 Pedelecs verkauft, das ist ein Plus von 36%), steigt auch die Nachfrage nach qualitativen Abstellmöglichkeiten. Eine wichtige Rolle bei der Errichtung von Fahrradabstellanlagen nehmen die Kommunen und die Deutsche Bahn ein.
Bereits 2015 wurde von der AGFK Bayern in den Mitgliedskommunen eine Erhebung über den Zustand und den Bedarf an Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen durchgeführt. Ende 2018 wurde eine erneute Erhebung in allen bayerischen Kommunen mit Personenbahnhof vorgenommen.
Ziel der Erhebung war es, erneut ein realistisches Bild über die vorhandenen und den Bedarf für weitere Fahrradabstellanlagen in den bayerischen Kommunen zu zeichnen, das auch Rückschlüsse auf die Abstellsituation im Freistaat insgesamt zulässt. Zusätzlich sollte herausgearbeitet werden, in welchen Bereichen die Kommunen noch stärkere Unterstützung benötigen.
Die Rückläufe erheben die Situation an 254 Bahnhöfen, dies entspricht 25% aller bayerischen Bahnhöfe. Insgesamt wurden 35.848 Fahrradabstellplätze erfasst.
Aktueller Bestand
18,5% der Fahrradabstellplätze wurden zwischen 2010 und 2018 errichtet – dennoch beträgt das durchschnittliche Alter etwa 20 Jahre. Von den 35.848 erfassten Fahrradabstellplätzen sind 75% überdacht, so dass die Fahrräder von Witterungseinflüssen geschützt abgestellt werden können. Jedoch ist nur knapp über die Hälfte der Fahrradabstellplätze (57%) anforderungsgerecht ausgestattet, das heißt die Abstellanlage verfügt über eine Fahrgassenbreite von mind. 1,80m, über eine Rahmenanschlussmöglichkeit und über eine Abstellmöglichkeit für Sonderfahrräder (z.B. Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhänger). Zusätzlich wurden 190 Fahrradboxen gemeldet, dies entspricht im Durchschnitt 0,75 Boxen pro Bahnhof.
An vier Bahnhöfen wurden Fahrradparkhäuser bzw. Sammelschließanlagen erfasst (Fahrradraum mit gesichertem Zugang). Die Fahrradparkhäuser verfügen über durchschnittlich 513 Fahrradabstellplätze. Zusätzlich wurden drei Fahrradstationen erfasst (bewachte Fahrradparkhäuser mit weiteren Serviceangeboten wie z.B. Fahrradreparatur). Die Fahrradstationen verfügen über durchschnittlich 287 Stellplätze. Zwei der Fahrradstationen werden automatisch betrieben, eine manuell.
Bedarf an weiteren Fahrradabstellplätzen
An der Hälfte der bayerischen Bahnhöfe besteht Bedarf an weiteren Abstellplätzen für Fahrräder. Außerdem melden 17,2 % Bedarf an einem Fahrradparkhaus, 12,8% an einer Fahrradstation.
An 31% der Bahnhöfe gibt es bereits konkrete Planungen für weitere Abstellanlagen – pro Bahnhof sind durchschnittlich 120 weitere Stellplätze geplant, davon rund 70% überdacht bzw. anforderungsgerecht. Des Weiteren gibt es bereits Planungen für insgesamt 103 Fahrradboxen, acht Fahrradparkhäuser bzw. Sammelschließanlagen und drei Fahrradstationen.
Eigentumsverhältnisse
Große Unsicherheit haben die Kommunen bei Eigentums- und Besitzverhältnissen der Abstellanlagen. Hier konnten viele Kommunen keine sicheren Angaben machen. Mit jeweils 40% wurde die Deutsche Bahn bzw. die Kommune als Eigentümer angegeben. Betreiber ist in 59% der Fälle die Kommune, in 14% die Deutsche Bahn. Bei 20 % der Fahrradabstellanlagen ist der Betreiber unbekannt.
Beanspruchte Förderung
Für 49% der Fahrradabstellanlagen wurde eine Förderung beansprucht. Hiervon haben 66% die Förderung nach BayGVFG bzw. FAG in Anspruch genommen. Ein Großteil der Fahrradabstellanlagen wurde zwischen 2015 und 2018 gefördert (30%).
Hemmnisse für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen
Ein wesentliches Hemmnis für die Errichtung von Fahrradabstellplätzen an Bahnhöfen ist, neben der ungeklärten Finanzierung (17%) und den langwierigen Abstimmungsprozessen (12%), die fehlende Flächenverfügbarkeit (38%).
Als Maßnahmen, um den Ausbau von Fahrradabstellplätzen an Bahnhöfen voranzutreiben, wünschen sich 41% der Kommunen mehr Unterstützung und Informationen bzgl. der Finanzierung und Förderung von Fahrradabstellplätzen, 30% mehr Engagement der DB sowie 20% die Bereitstellung von Flächen.
Zusammenfassung der Ergebnisse
- Über 40% der erfassten Abstellanlagen sind nicht anforderungsgerecht und müssen aufgrund der mangelnden Qualität (z.B. Vorderradklemmen) ausgetauscht oder saniert werden. Die Sanierung bereits bestehender Fahrradabstellanlagen ist aktuell nicht förderfähig (BayGVFG). Um dem Sanierungsbedarf gerecht zu werden ist eine Anpassung der Förderrichtlinien notwendig.
- Es besteht großer Bedarf für weitere hochwertige Abstellanlagen und Fahrradboxen. Bei der Förderung von Fahrradboxen (BayGVFG) liegt die aktuelle Kostenobergrenze bei 750€ pro Abstellplatz – eine Anpassung des pauschalen Förderhöchstsatzes, insbesondere für Fahrradboxen, wird als erforderlich angesehen.
- 30 % der Fahrradabstellanlagen wurden zwischen 2015 und 2018 gefördert – die zum 01.01.2016 höheren zuwendungsfähigen Kosten für Fahrradabstellanlagen nach dem BayGVFG haben hierzu vermutlich beigetragen. Zudem wurde im Jahr 2018 die Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen des öffentlichen Verkehrs mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
- Das größte Realisierungshemmnis sind Liegenschaften die für die Kommune nicht verfügbar sind oder deren Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse unklar sind. Die Bike & Ride Offensive der DB und des BMU kann hierzu beitragen. Im Rahmen der Offensive unterstützt die DB die Kommunen bei der Standortsuche, prüft die Flächenverfügbarkeit und sorgt für den mietfreien Gestattungsvertrag.
- Zur Klärung offener Fragen müssen die Kommunen die zuständigen Ansprechpartner bei der Bahn einfach ermitteln können. Durch die 6. Bayerische Fachtagung Radverkehr konnte im April 2019 der Kontakt zu den einzelnen Bahnhofsmanagern bereits intensiviert werden.
Hier finden Sie die Ergebnisse im Detail.